Sachverständigenleistungen

EEG – European Organisation for Expert Associations beschreibt allgemein die Tätigkeit eines Sachverständigen wie folgt:

„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrags allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“

Dem sind wir verpflichtet und folgen damit auch der örtlich gültigen Sachverständigenordnung.

Sie suchen sachverständige Unterstützung, die Ihnen zur Beantwortung von Fragen und zur Lösung spezieller Problemstellungen im Zusammenhang mit Ihrem Bauprojekt/ Objekt zur Seite steht? Dies gleichermaßen für Neubau, Umbau, Sanierung, Schadensfeststellung, Modernisierung, Kauf, Verkauf oder Vermietung? Dafür stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Jede sachverständige Aufgabe ist ein Unikat. Der Fragestellung entsprechend,  ist der entstehende Aufwand zu bewerten. In der Regel wird eine kostenpflichtige „orientierende Ortsbesichtigung“ erfasst. Der weitere Aufwand ergibt sich aus den gemeinsam festgelegten Teilleistungen als Fallpauschale, Zeithonorar, Erfassung nach Regelwerken, Neben- und Verbrauchskosten.

Wir sind Mitglied im Bauexpertenteam, einem bundesweiten Zusammenschluss von Sachverständigen.